Psychotherapie

 

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Was ist Psychotherapie?

Unter Psychotherapie versteht man eine besondere Form der menschlichen Beziehung, in der ich als Therapeutin Bedingungen schaffe, in denen Sie als Patient*in Ihre belastenden Symptome verringern können. Ziel ist es, dass Sie mit Hilfe der gelernten Methoden lernen, besser mit sich und Ihren Problemen umzugehen, darüber sollten Sie wieder einen Zustand erreichen, bei dem Ihre psychischen Beschwerden soweit gebessert sind, dass man nicht mehr von einer "psychischen Störung" spricht.

 

Eine Psychotherapie ist allerdings nicht immer angenehm. Eine solche Behandlung kann auch sehr anstrengende Phasen haben, in denen es schwer fällt, etwas am eigenen Verhalten oder den Gefühlen zu verändern. Deshalb ist es wichtig, dass Sie als Patient/in vor Aufnahme der Therapie genau prüfen, ob Sie von sich heraus etwas verändern wollen oder ob Sie die Therapie anderen zuliebe machen wollen. Sie sollten selbst davon überzeugt sein, dass eine Behandlung notwendig ist.

Sie können die Psychotherapie zu jeder Zeit beenden. Die Länge einer Therapie hängt nicht von der Zahl der genehmigten Stunden ab, sondern ist eine individuelle Absprache zwischen mir als Therapeutin und Ihnen als Patient/in.

 

In Deutschland sind vier sogenannte Richtlinienverfahren als psychotherapeutische Methoden zugelassen: die tiefenpsychologisch orientierte Therapie, die Psychoanalyse, die systemische Therapie und die Verhaltenstherapie.

 

 

Verhaltenstherapeutischer Ansatz

Meine Psychotherapierichtung ist die Verhaltenstherapie, bei der die Bearbeitung aktueller Probleme im Vordergrund steht. Der Schwerpunkt der Behandlung liegt somit im Hier und Jetzt. Es wird davon ausgegangen, dass problematische Einstellungen und Verhaltensweisen im Laufe des Lebens erlernt werden und daher auch wieder verlernt bzw. umgelernt werden können. Es wird also nicht nur auf das aktuelle Problemverhalten geschaut, sondern auch auf dahinter liegende und meist früh erworbene Lebenserfahrungen und Grundüberzeugungen zurückgegriffen. Um diese Lernprozesse zu verstehen, werden sowohl das problematische Verhalten als auch die Entstehungsbedingungen genau erfasst. Dabei versteht man in der Verhaltenstherapie unter Verhalten nicht nur das Handeln (Tun und Lassen), sondern auch Gedanken, Gefühle und körperliche Empfindungen. Sie sollen in der Therapie dazu ermutigt werden, neue Erfahrungen zu machen, die sich in Verbesserungen auf allen diesen vier Ebenen äußern.

 

Therapeut*in und Patient*in legen dazu gemeinsam die Ziele für die therapeutische Zusammenarbeit fest und erarbeiten die notwenigen Behandlungsschritte. Da die Verhaltenstherapie ein transparentes und lösungsorientiertes Verfahren ist, ist es wichtig, dass Sie zu jeder Zeit aktiv in den Therapieprozess eingebunden sind und diesen mitgestalten.

 

In vielen wissenschaftlichen Studien hat sich die Verhaltenstherapie als wirksam zur Behandlung psychischer Probleme herausgestellt. In diesem Therapieverfahren kommen abhängig von Ihrem individuellen Therapieplan eine große Zahl verschiedener wissenschaftlich fundierter Methoden zum Einsatz, z.B. Konfrontationsübungen, Entspannungstechniken, Kognitive Verfahren, Problemlösetraining, Training sozialer Kompetenzen, Stressbewältigungsstrategien oder Rückfallprophylaxe. Häufig werden Sie auch therapeutische Aufgaben mit nach Hause bekommen, um die Zeit zwischen den Sitzungen zu nutzen, an Ihrem Problemverhalten zu arbeiten und Erfahrungen zu sammeln, die dann in der Therapie ausgewertet und besprochen werden können.

 

Verhaltenstherapie als Hilfe zur Selbsthilfe!

 

Ziel ist es, dass Sie in der Therapie das Werkzeug erhalten, das Sie benötigen, um langfristig Ihre Probleme eigenständig bewältigen zu können.

 

 

Anwendungsgebiete

Folgende psychische Störungen gehören zu meinem Indikationsbereich als Psychologische Psychotherapeutin:

  • Depressive Erkrankungen
  • Angststörungen wie Phobien, Panikstörung, Posttraumatische Belastungsreaktion und Anpassungsstörungen
  • Zwangserkrankungen
  • Symptome infolge eines traumatischen Ereignisses (z.B. Unfall, Gewalterfahrungen, sexueller Missbrauch)
  • Psychosen und schizophrene Erkrankungen
  • Psychosomatische Beschwerden (in enger Abstimmung mit dem behandelnden Arzt)
  • psychische Probleme bei chronischen Schmerzen
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Essstörungen wie Bulimie, Anorexie, Adipositas und Esssucht
  • Störungen der Impulskontrolle (z.B. Spielsucht, Kaufsucht)
  • Suchterkrankungen (Missbrauch oder Abhängigkeit)
  • Sexualstörungen
  • Schlafstörungen
  • Trauerreaktionen

 

Behandlungsverlauf

 

Erstgespräch

Vor Therapiebeginn müssen Psychotherapeut*Innen seit dem 01.04.2017 die neu eingeführte Leistung der psychotherapeutischen Sprechstunde anbieten, seit dem 01.04.2018 ist sie Pflicht für alle Kassenpatienten vor Aufnahme einer Psychotherapie. Dies ist ein erstes orientierendes Angebot für neue Patient*Innen, welche bei Erwachsenen maximal 150 Minuten im Krankheitsfall erbracht werden darf.

Die Psychotherapeut*in klärt in der Sprechstunde ab, ob ein Verdacht auf eine psychische Krankheit vorliegt und eine Psychotherapie benötigt wird oder ob andere Unterstützungs- und Beratungsangebote ausreichen.

Der Patient erhält schriftlich eine allgemeine Patienteninformation sowie eine Behandlungsempfehlung (individuelle Patienteninformation). Patient*Innen können, müssen aber nicht von der Sprechstunde in die Akutbehandlung oder Kurz-/Langzeitpsychotherapie übernommen werden.

Das Erstgespräch dient vor allem dem gegenseitigen Kennenlernen, da die Basis einer erfolgreichen Behandlung eine vertrauensvolle Beziehung ist. Sie können sich einen Eindruck machen und abschätzen, ob Sie sich mit mir wohl fühlen und ich als Psychotherapeutin zu Ihnen passe.

Darüber hinaus kann ich mir im Erstgespräch einen ersten Eindruck von Ihrer Problematik verschaffen und Ihnen einen groben Überblick geben, welches weitere Vorgehen hilfreich ist. Ich kann Ihre Fragen beantworten und Sie können im Anschluss entscheiden, ob Sie wiederkommen möchten.

Setzen Sie sich dazu unverbindlich per Telefon oder Email mit mir in Verbindung. Nach einigen ersten Informationen vereinbaren wie dann einen Termin für ein Erstgespräch.

 

Vorgespräche

Die dann folgenden so genannten probatorischen Sitzungen (Probesitzungen) dienen dem weiteren gegenseitigen Kennenlernen, der Diagnostik und Analyse der Problematik, der gemeinsamen Entwicklung eines individuellen Erklärungsmodells sowie der Vereinbarung vorläufiger Therapieziele. Die durch Fragebögen und Gespräche erhobenen Informationen nutze ich für mich zur Therapieplanung, welche ich transparent mit Ihnen besprechen werde. Im Anschluss an diese Phase wird, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, die Therapie beim zuständigen Kostenträger beantragt. Sie als Antragsteller/in haben sich im Vorfeld über die besonderen Bedingungen Ihres Kostenträgers zu informieren. Des Weiteren wird dazu von mir ein anonymisierter Bericht verfasst mit Darstellung der aktuellen Symptomatik, Problemgeschichte, Analyse der auslösenden und aufrechterhaltenden Bedingungen, Diagnosen, Zielen und Behandlungsplan.

Die neue Leistung der Akutbehandlung soll zur Besserung u. Stabilisierung in akuten psychischen Krisen und zur Vorbereitung auf eine nachfolgende ambulante oder stationäre Psychotherapie oder Rehabilitationsbehandlung beitragen. (bis zu 12 Sitzungen im Krankheitsfall)

 

Behandlungsphase

Nach dem Erhalt der Kostenübernahmeerklärung schließt sich die eigentliche Therapiephase an, in der wir direkt an Ihrer Problematik arbeiten werden.

Zunächst wird es darum gehen, Sie emotional zu entlasten und dafür zu sorgen, dass Sie die akut-drängenden Probleme und Beschwerden besser bewältigen können.

Dies kann in Form einer Akutbehandlung und / oder einer Kurz- oder Langzeittherapie geschehen:

 

Akutbehandlung:

Die neue Leistung der Akutbehandlung soll zur Besserung und Stabilisierung in akuten psychischen Krisen und zur Vorbereitung auf eine nachfolgende ambulante oder stationäre Psychotherapie oder Rehabilitationsbehandlung beitragen (bis zu 12 Sitzungen pro Krankheitsfall).

 

Kurz- oder Langzeittherapie:

Nach der ersten Entlastung werden Sie in der Lage sein, sich mit Ihren konkreten Problemen auseinander zu setzen und neue Wege zu finden, sie zu bewältigen. Sie werden ungewohnte Verhaltensweisen ausprobieren und neue Erfahrungen machen können. Darüber erhalten Sie ein besseres Verständnis Ihrer Probleme und lernen Ihre „typischen Muster“ zu erkennen.

Die Sitzungen finden in der Regel einmal wöchentlich statt und dauern 50 Minuten. In Abhängigkeit von der Problematik und der aktuellen Arbeit in der Therapie werden jedoch eventuell auch andere terminliche Vereinbarungen getroffen. So können z.B. Übungen in einem zeitlichen Block stattfinden. Auch ist das Einbeziehen wichtiger Bezugspersonen möglich.

Je nach Symptomatik und vereinbarter Therapieziele umfasst eine verhaltenstherapeutische Behandlung als Kurzzeittherapie bis zu 24 Sitzungen und als Langzeittherapie bis zu 60, im Verlängerungsfall bis maximal 80 Sitzungen.

 

Abschlussphase

In der letzten Phase der Therapie geht es vor allem darum, Sie auf die weitere Zukunft vorzubereiten und Rückfällen in alte Verhaltensweisen vorzubeugen.  Während des Abschiedsprozesses sollen Sie die Inhalte der Sitzungen in Ihren Alltag mitnehmen, sie erproben und so Stück für Stück zu Ihrem eigenen Therapeuten und Ihrer eigenen Therapeutin werden.

Zum Abschluss der Behandlung werden die Sitzungen mit größeren Zeitabständen durchgeführt. Dabei entscheiden wir gemeinsam, welcher Abstand sinnvoll erscheint.

 

 

Kosten

 

Für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte

In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfestelle übernommen, wenn der Behandler ein approbierter Psychotherapeut ist. Da es jedoch große Unterschiede hinsichtlich der vertraglichen Bestimmungen gibt, sollten Sie sich auf jeden Fall frühzeitig – d.h. vor Beginn der probatorischen Sitzungen – bei Ihrer Versicherung erkundigen, in welchem Umfang die Kostenübernahme in Ihrem Versicherungsvertrag geregelt ist und sich die notwenigen Antragsunterlagen zuschicken lassen. Üblicherweise muss bei Privaten Krankenversicherungen die Kostenübernahme für eine Psychotherapie beantragt werden. Dabei bin ich Ihnen gerne behilflich.

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

 

Für Versicherte in der Gesetzlichen Krankenversicherung

Da ich über eine Zulassung in der vertragsärtzlichen Versorgung verfüge, werden die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse in der Regel problemlos übernommen.

Gesetzlich Versicherten stehen nach einer Sprechstunde zunächst bis zu vier so genannte probatorische Sitzungen zu, in denen u.a. die Diagnostik durchgeführt wird. Nach diesen Sitzungen wird ein Antrag auf Psychotherapie an Ihre Krankenkasse gestellt. Die Behandlung beginnt nach der Genehmigung durch die Krankenkasse.

 

Für Selbstzahler

Wenn Sie die Therapiekosten selbst tragen möchten, bespreche ich mit Ihnen die zu erwartenden Kosten. Eine Psychotherapie selbst zu zahlen kann sinnvoll sein, wenn Sie sich nicht um Formalitäten mit Versicherungen kümmern wollen, wenn Sie Beitragserhöhungen bei einem Wechsel zu einer anderen privaten Versicherung vermeiden oder Sie sich in Kürze verbeamten möchten.

Die Abrechnung meines Honorars erfolgt über die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Hier können Sie eine Kurzübersicht über mein Leistungsangebot und die Honorare im Rahmen der Einzeltherapie und -beratung als PDF-Datei herunterladen.